Nach einem Urteil des Bundesverwaltungs-gerichts sind Versicherer der privaten Krankenversicherung nicht berechtigt, von den Versicherten bei deren Wechsel von einem bestehenden in einen neuen Tarif einen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zu erheben (Az.: 8 C 42.09).
Geklagt hatte die Allianz Krankenversicherung. Sie hatte im März 2007 den neuen Tarif "Aktimed" eingeführt, der gegenüber den bisherigen Tarifen eine niedrigere Grundprämie für einen eingeschränkten Risikobereich verlangen. Dafür konnten sich die Versicherten aber für individuelle Risikozuschläge entscheiden, um den Versicherungsschutz zu erweitern.
Bestandskunden sollten günstige Prämie durch Zuschlag ausgleichen
Bestandskunden, die von dem alten in die neuen Tarife wechseln wollten, berechnete die Allianz einen sogenannten Tarifstrukturzuschlag. Damit sollte laut Allianz die unterschiedliche Bemessung der Grundprämie im alten und neuen Tarif ausgeglichen werden.
Die BaFin untersagte der Allianz allerdings, diesen Zuschlag zu erheben, sofern keine gefahrerhöhenden Umstände in der Person des Versicherten bei Vertragsschluss vorlägen. Die dagegen gerichtete Klage der Allianz hatte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht sah dies allerdings anders und wies die Klage der Allianz nun ab.
Kein Zuschlag bei Tarifwechsel
Die Erhebung des Zuschlages bei bloßem Tarifwechsel verstoße gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht, so die Leipziger Richter. Danach erwerbe der Versicherte mit dem Abschluss der Versicherung das Recht, dass der bei Vertragsbeginn festgestellte Gesundheitszustand im Fall eines Tarifwechsels für die Risikoeinstufung im neuen Tarif maßgeblich bleibt. Die Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels sei daher unzulässig.
Beiträge werden steigen
Die Allianz hat bereits angekündigt, allen Versicherten, die den Tarifzuschlag bezahlt haben, das Geld automatisch zurückzuzahlen. Folgenlos wird das Urteil für die "Aktimed"-Versicherten allerdings nicht bleiben. "Eine Neukalkulation der Tarife ist erforderlich. Die Prämien werden sich für das Neugeschäft, künftige Tarifwechsler in die Aktimed-Serie und auch für bestehende Verträge zum Teil erhöhen", erklärte der Krankenversicherer aus München.

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr