GKV: Beiträge künftig besser von der Steuer absetzen 

Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll verbessert werden. So soll sich ab nächstem Jahr die Höchstgrenze für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte von 1500 auf 2100 Euro und für Steuerpflichtige, die ihre Privatversicherter.

Über diese neu gefassten Höchstbeträge hinaus können aber mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden. Gerade Geringverdiener sollen von der Änderung profitieren können, da sie bisher allein mit Kranken- und Pflegekassenbeiträgen die steuerlichen Freibeträge nicht nutzen können, schreibt die Zeitung.

Kritik von Wirtschaftsverbänden und Steuerexperten bewirkte eine Änderung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs der SPD-Fraktion, der gesetzlich Versicherte gegenüber Privatversicherten nicht benachteiligen sollte. Mit diesem Kompromiss zum so genannten Bürgerentlastungsmodell gebe es gute Chancen auf eine Einigung mit der Union, sagte der SPD-Finanzexperte Florian Pronold gegenüber der Zeitung.

Stärkere Entlastung von Geringverdienern gefordert

Nachdem Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) seinen Entwurf vorgelegt hatte, kamen in der Großen Koalition schnell Forderungen auf, Geringverdiener noch stärker zu entlasten. Auch wird verlangt, Sonderabzugsmöglichkeiten für andere Beiträge zur Daseins- und Altersvorsorge beizubehalten. Konkret betrifft das Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Haftpflicht-, Unfall- und andere Risikoversicherungen.

Nach dem ersten Gesetzentwurf können sonstige Vorsorgeaufwendungen zwar weiter abgezogen werden. Sie werden aber nur befristet bis 2019 im Rahmen einer "Günstigerprüfung" berücksichtigt. So soll nach Angaben der Zeitung sichergestellt werden, dass durch die Reform niemand finanziell schlechter gestellt wird. Die Einführung eines zusätzlichen Abzugsbetrags für sonstige Vorsorgeaufwendungen hatte das Finanzministerium auch wegen noch höherer Kosten abgelehnt.

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