Steuer auf Bonuszahlungen für Banker zulässig 

In Großbritannien ist sie bereits Wirklichkeit und in Deutschland wäre sie verfassungsrechtlich zulässig: die Sondersteuer auf Banker-Boni. Diese Auffassung vertritt zumindest der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, wie das "Handelsblatt" berichtet.

Rechtliche Bedenken der Kanzlerin

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte eine gesonderte Steuer auf Bonuszahlungen für Banker als "charmante Idee" bezeichnet, gleichzeitig aber Bedenken geäußert, dass eine solche Steuer verfassungsrechtlich zulässig sei. Die FDP hatte ein Gutachten bei den Juristen des Bundestages in Auftrag gegeben, das diese Frage nun pro Sondersteuer beantwortet.

Ein eindeutiges Ja zur Sondersteuer enthält das Gutachten aber nicht. Dem Gutachten zufolge hänge es von der "konkreten gesetzgeberischen Umsetzung" ab. Die Steuer müsse "trennscharf und nachvollziehbar" von anderen Steuern abgegrenzt werden. Um einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot zu vermeiden, müsse der "Lenkungszweck" der Steuer ausführlich begründet werden.

Gefahr der Doppelbesteuerung

Das Gutachten wirft auch die Frage nach einer möglichen Doppelbesteuerung auf. Da Boni zum Einkommen der Banker zählen und auf diese ja bereits Einkommensteuer erhoben wird, könnte die Sondersteuer als eine unzulässige Doppelbesteuerung eingestuft werden. Einen Lösungsvorschlag für dieses Dilemma enthält das Gutachten allerdings nicht.

Börsensteuer statt Bonus-Steuer

Vor diesem Hintergrund setzt die Kanzlerin lieber auf eine Börsentransaktionssteuer als auf die Besteuerung der Banker-Boni. CSU-Chef Horst Seehofer unterstützt die Kanzlerin in diesem Vorhaben. Die G20-Staaten prüfen derzeit, wie eine solche Steuer weltweit eingeführt werden kann.

Bislang erhebt nur Großbritannien eine Sondersteuer auf Bonuszahlungen der Finanzjongleure. Kassiert ein Banker einen Bonus von mehr als 25 000 Pfund (27 500 Euro), muss er einmalig 50 Prozent davon an den Fiskus abführen. Die Regelung gilt nur vorübergehend bis April 2010.