Treppenlift & Co: Vermieter kann Rückbau verlangen 

Wer seine Mietwohnung oder sein Miethaus seniorengerecht mit einem Treppenlift, einer Auffahrrampe, einer bodengleichen Dusche oder ähnlichem ausstattet, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Umbau bei Auszug rückgängig gemacht werden muss.

Wie das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" berichtet, kann der Hausbesitzer auf den Rückbau bestehen. Er kann aber auch als Sicherheit eine zusätzliche Kaution dafür verlangen.

Umgehen kann die Pflicht zum späteren Rückbau durch eine freiwillige "Modernisierungsvereinbarung", die Mieter und Vermieter gemeinsam treffen. In der Vereinbarung sollte festgehalten werden, dass vom Mieter bezahlte Umbauten beim Auszug erhalten bleiben können.

Foto: © LIFTA TREPPENLIFTE

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