Höhere Miete nach Modernisierung ohne Ankündigung rechtens 

Der Vermieter darf die Miete nach einer Modernisierung erhöhen, auch wenn er die Maßnahme ohne vorherige Ankündigung durchführen ließ. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 164/10). Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte das Urteil.

Ein Berliner Vermieter wollte einen Fahrstuhl als Modernisierungsmaßnahme in ein Wohnhaus einbauen. Dagegen protestierte eine 86 Jahre alte Mieterin, weil der Einbau des Fahrstuhls keine spürbare Verbesserung der Wohnverhältnisse bringen würde. Daraufhin zog der Vermieter die Modernisierungsankündigung zwar zurück, aber den Fahrstuhl ließ er dennoch einbauen. Seither braucht die Rentnerin statt bisher 53 Stufen nur noch 28 Stufen zu steigen, um in ihre Wohnung zu gelangen.

Kaum Verbesserung, aber saftige Mieterhöhung

Im Zuge der Maßnahme erhöhte der Vermieter die Miete von 338 Euro um 121 Euro. "Diese Art der Modernisierung ist eine schallende Ohrfeige für die Mieterin", sagt der Direktor des DMB, Lukas Siebenkotten. "Keine Ankündigung, keine Verbesserung, aber 35 Prozent mehr Miete. Das kann nicht richtig sein".

Ankündigung: Mieter soll sich auf Modernisierung einstellen können

Anderer Auffassung waren die Karlsruher Richter. Nur weil einer Sanierung keine Ankündigung vorausgegangen ist, sei die Mieterhöhung dennoch zulässig. Mit der Ankündigung soll sich der Mieter auf die zu erwartenden Baumaßnahmen einstellen können und ggf. sein Sonderkündigungsrecht ausüben. Aber die Befugnis des Vermieters, die Kosten einer Modernisierung auf den Mieter umzulegen, dürfe nicht durch die Ankündigungspflicht beeinträchtigt werden.

Siebenkotten vom DMB wies darauf hin, dass das Urteil vor allem für Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Mietwohnung, wie der Einbau von Fahrstühlen oder Wärmedämmungen, Auswirkungen hat. Gegen Modernisierungen innerhalb der Wohnung könne sich der Mieter wehren, indem er die Handwerker nicht in die Wohnung lasse.

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