Ist der gläserne Kunde bald Wirklichkeit? 


Ist "der gläserne Kunde" bald Wirklichkeit?

Das Gesetz erlaubt dem Finanzamt die Bankkonten aller Bundesbürger einzusehen, sollte das zur Erhebung von Steuern notwendig sein bzw. wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen zu keinen Erfolg geführt hat. Der Staat kann dann künftig die Kontoinformationen bei den Banken abrufen. Das Finanzamt bekommt die "Stammdaten" (Name, Geburtsdatum und Anschrift von Anlegern und Kontoinhabern) und kann darüber Rückschlüsse ziehen, wo Sparkonten und Wertpapierdepots existieren.
Ihre Daten müssen von den Banken drei Jahre elektronisch gespeichert werden, sodass sie vom Bundesamt für Finanzen abgerufen werden können. Bestätigt sich allerdings der Verdacht auf Steuerbetrug können die Finanzbehörden gezielt von den Banken die Offenlegung Ihrer Kontoguthaben und Geldbewegungen verlangen. Außerdem kann das Finanzamt von Ihnen die Jahresbescheinigungen für Kapitalerträge und Spekulationsgewinne für 2004 nachfordern.

Wenn dieses Gesetz so umgesetzt wird, bleibt vom eigentlichen Bankgeheimnis nicht mehr viel übrig. Mit der Abrufmöglichkeit der Daten sämtlicher Konten und Depots durch die Finanzämter, die Arbeitsagentur oder Sozialämter bei deutschen Banken und Sparkassen wird die Vorstellung des gläsernen Bürgers zur Wirklichkeit. Eine Kontrolle darüber, inwiefern eine Weitergabe Ihrer Daten gerechtfertigt ist, gibt es nicht. Denn eine Kontrollinstanz, die nach klar formulierten Kriterien über eine Auskunftserteilung entscheidet, ist nicht vorgesehen. Bei einer Nachfrage wird immer eine Auskunft erteilt werden.

Zudem ist es den Behörden möglich Ihre Daten untereinander abgleichen, ohne dass zuvor irgendwelche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorliegen. Der bloße Verdacht das eventuell etwas sei, könnte schon ausreichen. Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass Sie als betroffener Kunde von Ihrem Datenabruf durch die staatlichen Institutionen und deren Ergebnis nicht einmal unterrichtet werden. Denn laut Gesetz heißt es, das Bankinstitut: "(...) hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm (dem Kunden) Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen.(...)". 

Fazit: Steuersünder wenig beeindruckt

Einen solch weitreichenden Einblick in die privaten Daten der Bürger konnten die staatlichen Behörden bisher nur im Rahmen der Terrorfahndung oder bei Verdacht auf kriminelle Verstöße nehmen. Ab April 2005 wird das nun weiter ausgedehnt. Dann können auch die Sozial-, Arbeits- oder Finanzämter die Daten in Erfahrung bringen und sind an keine Voraussetzungen gebunden, so dass die Auskünfte routinemäßig durchgeführt werden können. Damit verstößt das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit gegen das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung". Dieses besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, ob und wem er personenbezogene Daten preisgibt.

Zum Abschluss ist noch zu erwähnen, dass die eigentliche Zielgruppe (die Steuersünder), für die das Gesetz verabschiedet wurde, bisher nicht sonderlich beeindruckt ist. Denn die "Brücke zur Steuerehrlichkeit", so die Bezeichnung des Gesetzes durch die Bundesregierung, wurde von vielen noch nicht überquert. Nur 388 Fälle sind z.B. bis zum 30. September in den Finanzämtern im Norden Deutschlands registriert worden. Von den ursprünglich erwarteten 48 Millionen Euro kamen auf diese Weise nur 10,4 Millionen Euro in die Staatskasse.

(Stand November 2004)

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