Unbenanntes Dokument

Kassen-Fusion: Vorzeitige Kündigung möglich 

In einem ersten Fall hat jetzt ein Landessozialgericht geurteilt, dass gesetzlich Krankenversicherte ihre Krankenkasse noch vor Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten verlassen dürfen, wenn diese durch eine Fusion ihren Beitragssatz erhöht. Das Gericht befand, dass die Kasse ein Sonderkündigungsrecht einräumen müsse, wenn die Beitragssatzerhöhung mit der Vereinigung der Krankenkassen zusammenfällt.



Bisher müssen Versicherte, die noch keine 18 Monate Mitglied der Kasse waren, weiter in der Kasse bleiben, auch wenn der Beitrag steigt. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt gab drei AOK-Mitgliedern jedoch recht, die bei der Fusion der AOK Halle und AOK Magdeburg zur AOK Sachsen-Anhalt im Jahr 1998 kündigen wollten, da ihr Beitragssatz sich von 14,1 auf 14,4 Prozent erhöhte. Nach Ansicht der Richter sei kein Unterschied zwischen einer "normalen" und einer fusionsbedingten Beitragssatzanhebung erkennbar (Az. L 4 KR 33/00).



Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung auch für andere Betroffene von fusionsbedingten Beitragserhöhungen wurde die Revision beim Bundessozialgericht zugelassen. Die AOK Sachsen-Anhalt hat allerdings bereits angekündigt, nicht in Revision gehen zu wollen.

 

 

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!