Die INTER Krankenversicherung erweitert ihr Angebot an privaten Zusatzversicherungen und begegnet damit den Leistungskürzungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG). Die Produktfamilie INTER ProLine(R) wird um zwei neue private Zusatztarife, GE2 und GE3, ergänzt. Beide Tarife beinhalten u. a. Leistungen für ambulante Zuzahlungen, die ab 2004 fällig werden. Der Tarif GE3 umfasst die stationären Wahlleistungen Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer.
Zum Januar 2005 wird die INTER Krankenversicherung einen weiteren neuen privaten Zusatztarif für Zahnersatzleistungen einführen. Bereits heute gibt die INTER die Garantie, dass bei Abschluss der neuen privaten Zusatztarife INTER ProLine(R) GE2 oder GE3 dieser neue Zahntarif zum 01.01.2005 ohne erneuten Zahnstatus und Wartezeiten versichert werden kann. Damit werden spezifische Kundenwünsche, Einschnitte und Selbstbeteiligungen der Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen weitgehend aufgefangen. Die INTER Tarife bieten den Verbrauchern individuelle Möglichkeiten, ihre Kassenleistungen zu ergänzen.